Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Lalanda World Festival – Grabow, Deutschland

Vertragspartei und Veranstalter:

Lalanda World Festival e. V.

An der Reitbahn 5,  DE-19300 Grabow

§ 1 Geltungsbereich und Veranstalter
1. Diese AGB regeln die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Eintrittskarten für das Lalanda World Festival (nachfolgend „Festival“), den Zutritt und Aufenthalt auf dem gesamten Festivalgelände sowie sämtliche damit zusammenhängende Leistungen und Angebote.
2. Veranstalter ist der gemeinnützige Verein „Lalanda World Festival e. V.“, An der Reitbahn 5, 19300 Grabow, Deutschland.
3. Der Ticketverkauf wird über die Plattform Ticket.io abgewickelt. Es gelten zusätzlich die dort hinterlegten Nutzungsbedingungen.
4. Mit dem Kauf eines Tickets werden diese AGB sowie die AGB von Ticket.io automatisch akzeptiert.
5. Das Festivalgelände umfasst alle öffentlich und nicht öffentlich zugänglichen Flächen, die im Rahmen des Festivals genutzt werden, inklusive Bühnenbereich, Zeltplatz, Parkplätze und Versorgungsflächen.

§ 2 Zutrittsvoraussetzungen und Altersbeschränkung
1. Zutritt zum Festivalgelände ist grundsätzlich ab 18 Jahren gestattet.
2. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen das Festivalgelände nur in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters (Erziehungsberechtigten) betreten. Eine schriftliche Vollmacht ist nicht ausreichend.
3. Kinder unter 16 Jahren ist der Zutritt ausschliesslich in ständiger Begleitung eines Erziehungsberechtigten erlaubt.
4. Es beststeht ausdrücklich KEINE Kinderbetreuung auf dem Festivalgelände, jegliche Haftung gegenüber Kindern sind den Eltern/Erziehungsberechtigten auferlegt.

§ 3 Vertragsabschluss, Ticketsystem und Widerruf
1. Der Verkauf erfolgt ausschließlich über Ticket.io. Es gelten deren AGB ergänzend.
2. Ein Widerrufsrecht gemäss § 355 BGB besteht nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
3. Tickets sind personalisiert und grundsätzlich nicht übertragbar. Umbuchungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters möglich. 

4. Eintrittsbänder sind nicht übertragbar. Manipulierte Bänder führen zum Ausschluss.
5. Der gewerbliche Weiterverkauf von Tickets ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters untersagt. Zuwiderhandlungen können zum ersatzlosen Einzug der Tickets und einem dauerhaften Ausschluss vom Festival führen.

§ 4 Einlasskontrolle, Hausrecht und Sicherheit
1. Der Veranstalter übt das Hausrecht aus.
2. Der Einlass kann bei fehlenden Altersnachweisen, starkem Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie aggressivem Verhalten verweigert werden.
3. Sicherheitskontrollen (Taschenkontrollen, Bodycheck) sind verpflichtend.
4. Das Festivalgelände darf ab Zutrittskontrolle lediglich mit einer Wasserflasche (KEIN Glas) von maximal 1 Liter Inhalt betreten werden.
5. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
6. Das Festivalgelände darf nach erstmaligem Zutritt nur mit gültigem Eintrittsband betreten werden. Eine Weitergabe oder Manipulation der Bänder ist untersagt.
7. Bei verspäteter Anreise oder Nichtinanspruchnahme einzelner Festivaltage besteht kein Anspruch auf (Teil-)Rückerstattung.
8. Bei Verlust des Eintrittsbandes erfolgt kein Ersatzanspruch.
9. Der Veranstalter ist berechtigt, Besuchern bei Verstössen gegen diese AGB oder geltende Gesetze dauerhaft den Zutritt zu verwehren (Hausverbot).

§ 5 Verhalten auf dem Festivalgelände
1. Besucher haben sich rücksichtsvoll gegenüber anderen Festivalteilnehmern zu verhalten. Gewalt, Diskriminierung, sexuelle Belästigung oder andere rechtswidrige Handlungen führen zum sofortigen Ausschluss.
2. Das Mitführen, der Konsum sowie der Handel mit illegalen Substanzen sind strikt untersagt.
3. Offenes Feuer, pyrotechnische Gegenstände sowie Waffen jeder Art sind verboten.
4. Müll ist ordnungsgemäss in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Für übermässige Verunreinigungen können Gebühren erhoben werden.
5. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr.
6. Strom- und Wasserversorgung sind insbesondere auf dem Campingplatz nicht garantiert. Der Veranstalter bemüht sich um einen störungsfreien Ablauf, übernimmt jedoch keine Haftung für technische Ausfälle.

§ 6 Gebühren und Zusatzleistungen
1. Der Veranstalter ist berechtigt, zusätzliche Gebühren zu erheben für:
o Zeltplatz (pro Person und/oder pro Fläche)
o Parkplätze
o Sanitätsgebühr
o Umwelt-/Müllgebühr
2. Diese Gebühren sind entweder beim Ticketkauf ausgewiesen oder können vor Ort erhoben werden.

§ 7 Änderungen, Ausfall und höhere Gewalt
1. Programmänderungen (z. B. Änderungen im Line-up, Spielzeiten, Bühnenwechsel) berechtigen nicht zur Rückerstattung des Ticketpreises.
2. Muss das Festival aus Gründen höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Anordnungen, Pandemien) abgesagt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Der Veranstalter bemüht sich in diesem Fall um eine Ersatzveranstaltung.
3. Bei vollständigem Ausfall vor Veranstaltungsbeginn können Rückerstattungen – abzüglich entstandener Kosten – erfolgen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
4. Der Veranstalter behält sich vor, bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit oder internen Gründen das Festival abzusagen oder zu verlegen. In diesem Fall wird der Ticketpreis – abzüglich bereits entstandener Aufwendungen – zurückerstattet.

§ 8 Medienrechte
1. Im Rahmen des Festivals werden durch den Veranstalter oder beauftragte Dritte Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt.
2. Mit dem Betreten des Festivalgeländes erklärt sich der Besucher mit der unentgeltlichen Nutzung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen einverstanden (§ 22 KunstUrhG).
3. Die Rechte an diesen Aufnahmen liegen beim Veranstalter. Die Verwertung erfolgt zu Zwecken der Dokumentation, Berichterstattung und Werbung.

§ 9 Datenschutz
1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss DSGVO, insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO.
2. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung auf der offiziellen Website einsehbar.
3. Der Ticketkauf über Ticket.io unterliegt ebenfalls deren Datenschutzbestimmungen.
4. Daten, die durch den Kauf eines Tickets erhoben werden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Jedoch dürfen die Daten ausdrücklich zu internen Werbezwecken rund um das Lalanda World Festival verwendet werden.

§ 10 Tiere
1. Das Mitführen von Tieren auf dem gesamten Festivalgelände sowie dem Campingplatz ist untersagt.
2. Ausgenommen sind gekennzeichnete Assistenztiere mit offiziellem Nachweis.

§ 11 Lautstärke und Gesundheitsschutz
1. Auf dem Festivalgelände, insbesondere im Bereich der Bühnen, kann es zu hohen Lautstärkepegeln kommen.
2. Der Veranstalter empfiehlt ausdrücklich das Tragen von geeignetem Gehörschutz.
3. Jeder Besucher trägt die Verantwortung für seinen eigenen Gesundheitsschutz, insbesondere in Bezug auf Gehör, Kreislauf, psychisches Wohlbefinden und weitere körperliche Belastungen.

§ 12 Händler, Stände und Workshops
1. Gewerbliche Tätigkeiten (Verkauf, Werbung, Gastronomie, Workshops) sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter erlaubt.
2. Nicht genehmigte Verkaufsstände werden ohne Entschädigung entfernt.
3. Händler/Marktstände/Artisten erhalten gesonderte Verträge und AGB’s.

§ 13 Haftung
1. Das Betreten des gesamten Festivalgeländes erfolgt auf eigene Gefahr.
2. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
3. Für verlorene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
4. Besucher haften für Schäden, die sie selbst oder ihre Begleitpersonen verursachen.

§ 14 Änderungen der AGB
1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
2. Die jeweils gültige Version ist auf der offiziellen Website veröffentlicht.

§ 15 Salvatorische Klausel
1. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Bestimmung.

§ 16 Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Es gilt ausschliesslich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – das Amtsgericht am Sitz des Vereins (Ludwigslust).

Grabow, 05. Juni 2025